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Fördermöglichkeiten für Energiemanagement-Systeme

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kommunen eine Förderung für das Einführen einer Energiemanagement-Software erhalten. Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken, alle Angaben sind ohne Gewähr.

Wenn Sie als Kommune in eine Energiemanagementsoftware investieren möchten, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung. Wir möchten ein wenig Transparenz in den Fördermitteldschungel bringen und haben alle relevanten Fördermittelprogramme in einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Kommunalrichtlinie

Wer fördert?
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Energie- und Umweltmanagement

mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik für die Messgrößen Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge

Instrument zur Auswertung messtechnischer Daten und energetische Bewertung von Gebäuden und Anlagen (z. B. Energiemanagement-Software)

Kommunen

Kitas, Schulen und Hochschulen & Sportvereine

Kommunale Unternehmen

Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie

Contractoren und gemeinnützige Vereine

Sozial- und Wohlfahrtsverbände

Förderquote: 70%

Förderquote für finanzschwache Kommunen: 90%

Energiemanagementsoftware: Sachausgaben im Umfang von maximal 20.000 Euro

mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik: Sachausgaben im Umfang von maximal 50.000 Euro

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss (Modul 3)

Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Kooperationsparter:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software

Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System

Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung

In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren

Kommunale Unternehmen

Kommunen

Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind

mit einem Standort in Deutschland

maximale Förderung beträgt 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben

Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Identische technische Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag)

Weniger zurückzahlen: bis zu 55 % Tilgungszuschuss

Zuschuss zur Förderung nach Kommunalrichtlinie (Niedersachsen)

Wer fördert?
NBank

Investitionen in Software, die für das Energiemanagement notwendig sind

Förderung in Ergänzung zur „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“

Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse in Niedersachen, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind und diese nicht wirtschaftlich tätig sind

Investitionen in mobile und fest installierte Messtechnik, Zähler und Sensorik im Umfang von maximal 10.000 Euro

Bei finanzschwachen Kommunen gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, so dass sich zusammen mit der Förderung des Bundes eine Förderquote von maximal 85 % ergibt.

Bei allen anderen Kommunen gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, so dass sich zusammen mit der Förderung des Bundes eine Förderquote von maximal 80 % ergibt.

Für Anträge, die im Zeitraum vom 01. August 2020 bis zum 31.Dezember 2021 gestellt werden, vermindert sich die Förderquote auf höchstens 10 % für finanzschwache Kommunen und höchstens 30 % für alle anderen Kommunen, da für die diesen Zeitraum laut Kommunalrichtlinie um 10 % erhöhte Förderquoten gelten.

Klimaschutz-Plus (Baden-Württemberg)

Wer fördert?
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Beschaffung und Installation von Energiemanagement-Software

Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen inklusive Einbau und Aufschaltung

Beratung und Begleitung zur Einführung eines Energiemanagements

Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001

Kommunen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die Kriterien für KMU erfüllen

Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen nach Paragraf 3 Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und Studentenwohnheimen

Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen

Sozial- und Wohlfahrtsverbände

eingetragene gemeinnützige Vereinen im Sinne der Paragrafen 52 bis 55 der Abgabenordnung

gemeinnützige Stiftungen

Beschaffung und Installation von Energiemanagement-Software: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro, Lizenzlösungen gemeinsam mit anderen Kommunen sind möglich

Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen inklusive Einbau und Aufschaltung: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 5.000 Euro

Beratung und Begleitung zur Einführung eines Energiemanagements: 75 Prozent des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 600 Euro pro Arbeitstag, für mindestens fünf, höchstens zwölf Arbeitstage pro Jahr für längstens drei Jahre; Beratertage können gegebenenfalls flexibel auf die Jahre aufgeteilt werden

Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001: 75 Prozent der Ausgaben, maximal 3.000 Euro

Klima Invest (Thüringen)

Wer fördert?
Freistaat Thüringen – Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Externe Leistungen für Klimaschutzmanagement, soweit den Maßnahmen qualifizierte Konzepte zugrunde liegen

Maßnahmen zur Einführung eines Energiemanagementsystems oder von Energiesparmodellen, inklusive der dazu notwendigen technischen Ausstattung

Beratung zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen und unterstützende Dienstleistungen sowie Software zur Umsetzung dieser

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise, kommunale Betriebe und Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts

sowie karitative, religionsgemeinschaftliche und gemeinnützige Organisationen

insbesondere auch Träger der freien Wohlfahrtspflege, im Freistaat Thüringen

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Anteilsfinanzierung, bei der Förderung von Einstiegspaketen als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens 7.500 Euro betragen. Die maximal zulässige Förderung liegt bei 200.000 Euro je Förderfall.

Die Kumulation mit anderen Fördermitteln, außer mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen des Landes, ist zulässig.

Die Förderung ist auch als Ergänzung entsprechender Förderungen anderer Fördermittelgeber vorgesehen, z.B. der Kommunalrichtlinie

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